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Diese Bedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.


1. Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen („AGB“) gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen, Angebote, Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen der Dr. Starke Chemische Industrie & Mineralöl GmbH („Dr. Starke“) betreffend insbesondere Motoröle, Schmierstoffe, Scheibenwaschmittel sowie sonstige chemischtechnische Produkte und Zubehör.

1.2 Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Gegenüber Verbrauchern finden sie keine Anwendung.

1.3 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Käufers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn Dr. Starke ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat. Dies gilt auch dann, wenn Dr. Starke in Kenntnis solcher Bedingungen die Lieferung vorbehaltlos ausführt.

1.4 Individuelle Vereinbarungen und ausdrückliche Regelungen in Angeboten oder Auftragsbestätigungen von Dr. Starke gehen diesen AGB vor.


2. Angebote, Vertragsschluss, Unterlagen und Beschaffenheit

2.1 Angebote von Dr. Starke sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.

2.2 Bestellungen des Käufers gelten als verbindliches Vertragsangebot. Ein Vertrag kommt erst durch Auftragsbestätigung in Textform oder durch Ausführung der Lieferung durch Dr. Starke zustande.

2.3 Abbildungen, Produktbeschreibungen, Spezifikationen, Muster, Proben, Analysedaten, Gewichts-, Mengen-, Leistungsund Verbrauchsangaben stellen nur branchenübliche Näherungswerte dar, soweit sie nicht ausdrücklich in Textform als verbindliche Beschaffenheit vereinbart werden. Branchenübliche, produktionsbedingte und temperaturbedingte Abweichungen bleiben vorbehalten, soweit sie für den Käufer zumutbar sind.

2.4 Eine Garantie, eine Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie oder die Übernahme eines Beschaffungsrisikos liegt nur vor, wenn Dr. Starke dies ausdrücklich und in Textform als „Garantie“ oder „Beschaffungsrisiko“ erklärt.

2.5 An Kostenvoranschlägen, Analysen, Rezepturen, Zeichnungen, Abbildungen und sonstigen Unterlagen behält sich Dr. Starke Eigentums- und Urheberrechte vor. Sie dürfen Dritten ohne vorherige Zustimmung von Dr. Starke nicht zugänglich gemacht werden.

2.6 Werden Dr. Starke nach Vertragsschluss Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Käufers wesentlich zu mindern geeignet sind oder die Erfüllung von Zahlungsansprüchen gefährden, ist Dr. Starke berechtigt, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorkasse oder angemessene Sicherheit auszuführen. Nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Frist ist Dr. Starke zum Rücktritt vom Vertrag und zum Ersatz des entstandenen Schadens berechtigt.


3. Preise, Preisanpassung, Zahlung und Verzug

3.1 Soweit nicht anders vereinbart, gelten die Preise ab Werk, Lager oder Versandstelle von Dr. Starke zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer sowie zuzüglich Verpackungs-, Transport-, Fracht-, Maut-, Entsorgungs-, Zoll-, Steuer- und sonstiger öffentlicher Abgaben in der jeweils geltenden Höhe.

3.2 Werden nach Vertragsschluss neue oder erhöhte öffentliche Abgaben, Zölle, Steuern, Mauten, Frachten, Entsorgungsbeiträge oder vergleichbare Belastungen eingeführt oder wirksam, die die Ware oder deren Lieferung betreffen, erhöht oder vermindert sich der Preis im entsprechenden Umfang.

3.3 Für Lieferungen, die später als vier Wochen nach Vertragsschluss erfolgen sollen, sowie für Dauerschuldverhältnisse, Abrufaufträge und Rahmenverträge ist Dr. Starke berechtigt, den vereinbarten Preis nach billigem Ermessen anzupassen, wenn sich nach Vertragsschluss Kostenfaktoren wie Rohstoff-, Energie-, Personal-, Verpackungs-, Fracht-, Maut-, Beschaffungs- oder Finanzierungskosten oder sonstige Abgaben erhöhen oder vermindern und sich dies auf den Gesamtpreis auswirkt. Kostenminderungen sind in gleicher Weise zu berücksichtigen.

3.4 Rechnungen sind, sofern nichts anderes vereinbart ist, sofort und ohne Abzug zur Zahlung fällig. Schecks und Wechsel werden nur aufgrund besonderer Vereinbarung und stets nur erfüllungshalber angenommen; Diskont-, Einziehungs- und sonstige Nebenkosten trägt der Käufer.

3.5 Dr. Starke ist berechtigt, eingehende Zahlungen nach freiem Ermessen auf die älteste fällige Forderung nebst Zinsen und Kosten zu verrechnen.

3.6 Gerät der Käufer in Zahlungsverzug, schuldet er Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe. Im unternehmerischen Geschäftsverkehr beträgt der Verzugszinssatz neun Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz. Zudem kann Dr. Starke die gesetzliche Verzugspauschale geltend machen; weitergehende Ansprüche bleiben unberührt.

3.7 Bei Zahlungsverzug, wesentlicher Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Käufers oder begründeten Zweifeln an dessen Zahlungsfähigkeit werden sämtliche Forderungen von Dr. Starke sofort fällig. Dr. Starke ist in diesen Fällen außerdem berechtigt, weitere Lieferungen nur gegen Vorkasse oder Sicherheitsleistung auszuführen und bereits bestätigte, aber noch nicht ausgeführte Aufträge zurückzustellen.


4. Lieferung, Lieferzeit, Teillieferungen und Annahmeverzug

4.1 Liefertermine und Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn sie von Dr. Starke ausdrücklich in Textform als verbindlich bestätigt wurden. Ein Fixgeschäft liegt nur vor, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist.

4.2 Lieferfristen beginnen nicht vor vollständiger Klärung sämtlicher technischer und kaufmännischer Einzelheiten, dem rechtzeitigen Eingang vom Käufer zu beschaffender Unterlagen, Genehmigungen oder Freigaben sowie – falls vereinbart – nicht vor Eingang einer Anzahlung oder Sicherheitsleistung.

4.3 Dr. Starke ist zu zumutbaren Teillieferungen und entsprechenden Teilabrechnungen berechtigt.

4.4 Die richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung durch Vorlieferanten bleibt vorbehalten. Ist Dr. Starke ganz oder teilweise nicht oder nicht rechtzeitig beliefert worden, ohne dies zu vertreten zu haben, ist Dr. Starke berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Dr. Starke wird den Käufer hierüber unverzüglich informieren und bereits erhaltene Gegenleistungen für den nicht erfüllbaren Teil unverzüglich erstatten.

4.5 Im Falle knapper Verfügbarkeit von Waren oder Vorprodukten ist Dr. Starke berechtigt, verfügbare Mengen unter angemessener Berücksichtigung bestehender Lieferverpflichtungen und der tatsächlichen Versorgungslage nach billigem Ermessen zuzuteilen.

4.6 Gerät der Käufer in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, ist Dr. Starke berechtigt, die hierdurch entstehenden Mehraufwendungen, insbesondere Lager- und Transportkosten, ersetzt zu verlangen. Mit Eintritt des Annahmeverzugs geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung auf den Käufer über.

4.7 Bei Abruf- oder Rahmenaufträgen ist der Käufer verpflichtet, die Ware innerhalb der vereinbarten Fristen abzurufen. Kommt der Käufer dieser Pflicht nach Mahnung und angemessener Nachfrist nicht nach, kann Dr. Starke nach eigener Wahl die Ware liefern und berechnen oder vom noch nicht erfüllten Teil des Vertrages zurücktreten.


5. Höhere Gewalt

5.1 Ereignisse höherer Gewalt und sonstige unvorhersehbare, außergewöhnliche und von Dr. Starke nicht zu vertretende Umstände – insbesondere Betriebsstörungen, Feuer, Naturereignisse, Pandemien, Streiks, Aussperrungen, Energie- und Rohstoffmangel, Störungen in Transport- und Lieferketten, Cyberangriffe, behördliche Maßnahmen, Import- und Exportbeschränkungen sowie entsprechende Ereignisse bei Vorlieferanten – befreien Dr. Starke für die Dauer und im Umfang der Störung von der Lieferpflicht.

5.2 Liefer- und Leistungsfristen verlängern sich um den Zeitraum der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit. Dauert die Störung länger als einen angemessenen Zeitraum an oder ist die Leistung dauerhaft unmöglich, ist Dr. Starke berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Schadensersatzansprüche des Käufers sind in diesen Fällen ausgeschlossen, soweit Dr. Starke die Störung nicht zu vertreten hat.


6. Versand, Gefahrübergang, Mengenfeststellung sowie Tank- und Gebindelieferungen

6.1 Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, erfolgt die Lieferung ab Werk, Lager oder Versandstelle von Dr. Starke. Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Ware an den Spediteur, Frachtführer oder eine sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person übergeben worden ist. Dies gilt auch dann, wenn Dr. Starke die Transportkosten übernimmt oder den Transport organisiert.

6.2 Holt der Käufer die Ware selbst ab oder gerät er in Annahmeverzug, geht die Gefahr mit Anzeige der Versand- oder Abholbereitschaft, spätestens mit Beginn des Annahmeverzugs, auf den Käufer über.

6.3 Bei Direktanlieferungen in Tanks, IBC, Fässer oder sonstige Behälter des Käufers oder eines von ihm benannten Dritten geht die Gefahr spätestens mit dem Übergang der Ware über die kundenseitige Übergabestelle in das jeweilige Aufnahmesystem oder den jeweiligen Behälter auf den Käufer über.

6.4 Für Mengen-, Gewichts- und Volumenfeststellungen sind die an der Versandstelle oder beim Befüllvorgang mit geeichten bzw. kalibrierten Messmitteln festgestellten Werte maßgeblich, sofern nicht der Käufer einen offensichtlichen Messfehler nachweist. Handelsübliche und temperaturbedingte Abweichungen bleiben vorbehalten.

6.5 Der Käufer hat auf eigene Verantwortung rechtzeitig für freie und ausreichend befestigte Zufahrtswege, ausreichende Lager- und Tankkapazitäten, geeignete und betriebssichere Entladevorrichtungen sowie für die Einhaltung sämtlicher Sicherheits- und Umweltschutzvorschriften zu sorgen.

6.6 Der Käufer ist für den ordnungsgemäßen technischen Zustand, die Eignung, Reinheit und Kapazität seiner Tanks, Behälter, Mess- und Abfüllvorrichtungen verantwortlich. Schäden durch Überlaufen, Rückdrücken, Vermischung, Verunreinigung oder Fehlbefüllung, die auf ungeeignete oder mangelhafte kundenseitige Einrichtungen oder unzutreffende Mengenangaben zurückzuführen sind, werden von Dr. Starke nicht ersetzt, es sei denn, Dr. Starke hat vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt.

6.7 Wartezeiten, Fehlanfahrten, erfolglose Anlieferungen, Zusatzaufwand für besondere Pump- oder Entlademaßnahmen, Rücktransporte oder sonstige Mehraufwendungen, die in die Sphäre des Käufers fallen, werden nach tatsächlichem angemessenem Aufwand oder nach vereinbarten Sätzen berechnet.

6.8 Soweit Dr. Starke Leihgebinde, Mehrweggebinde, IBC, Paletten oder sonstige Transporthilfen zur Verfügung stellt, bleiben diese – soweit sie nicht ausdrücklich verkauft werden – Eigentum von Dr. Starke. Sie sind vom Käufer auf eigene Kosten und Gefahr binnen 30 Tagen nach Lieferung leer, sauber und in wiederverwendbarem Zustand zurückzugeben. Bei verspäteter Rückgabe, Verlust oder Beschädigung ist Dr. Starke berechtigt, Ersatzbeschaffungskosten, Reinigungsund Instandsetzungskosten sowie eine angemessene Nutzungsentschädigung zu berechnen.


7. Selbstabholung, Sicherheit und steuerbegünstigte Lieferungen

7.1 Bei Selbstabholung trägt der Käufer ab Übergabe der Ware die alleinige Verantwortung für die Einhaltung aller öffentlichrechtlichen und gesetzlichen Vorschriften, insbesondere zu Gefahrgut, Ladungssicherung, Arbeitsschutz, Wasserrecht, Umweltrecht und Transport.

7.2 Der Käufer hat sicherzustellen, dass seine Mitarbeiter, Frachtführer und sonstigen Beauftragten die einschlägigen Sicherheitsvorschriften beachten. Er stellt Dr. Starke von allen Ansprüchen Dritter frei, die aus der Verletzung solcher Pflichten in der Sphäre des Käufers resultieren.

7.3 Soweit Lieferungen steuerbegünstigt oder steuerfrei erfolgen, gewährleistet der Käufer das Vorliegen sämtlicher rechtlichen Voraussetzungen und die Einhaltung aller einschlägigen Nachweis-, Dokumentations- und Verwendungsanforderungen. Der Käufer stellt Dr. Starke von sämtlichen Steuern, Abgaben, Zinsen, Nebenleistungen, Bußgeldern und sonstigen Nachteilen frei, die aufgrund einer Pflichtverletzung des Käufers oder seiner Abnehmer entstehen.


8. Untersuchungs- und Rügepflicht, Mängelrechte und Verjährung

8.1 Der Käufer hat die Ware unverzüglich nach Ablieferung sorgfältig zu untersuchen. Offensichtliche Mängel, Mengenabweichungen und Falschlieferungen sind Dr. Starke unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von fünf Arbeitstagen nach Ablieferung, in Textform anzuzeigen. Versteckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung, spätestens innerhalb von fünf Arbeitstagen nach Entdeckung, in Textform anzuzeigen. Soweit der Käufer Kaufmann ist, gelten ergänzend §§ 377, 381 HGB.

8.2 Der Käufer hat beanstandete Ware unverändert aufzubewahren, eine Untersuchung zu ermöglichen und auf Verlangen von Dr. Starke geeignete Unterlagen, Fotos, Messdaten sowie – soweit bei Flüssigwaren möglich und zumutbar – repräsentative Rückstellproben zur Verfügung zu stellen. Etwaige Ansprüche gegen Frachtführer oder Spediteure sind vom Käufer zu sichern.

8.3 Bei rechtzeitig und berechtigt gerügten Mängeln ist Dr. Starke nach eigener Wahl zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung berechtigt. Der Käufer hat Dr. Starke die hierzu erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben. Rücksendungen bedürfen der vorherigen Zustimmung von Dr. Starke. Aufwendungen einer eigenmächtigen Mängelbeseitigung werden nur ersetzt, soweit Dr. Starke hierzu zuvor zugestimmt hat oder zwingendes Recht etwas anderes vorsieht.

8.4 Schlägt die Nacherfüllung fehl, wird sie von Dr. Starke endgültig verweigert oder ist sie dem Käufer unzumutbar, kann der Käufer nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften den Kaufpreis mindern oder – bei nicht nur unerheblichem Mangel – vom Vertrag zurücktreten. Schadensersatz und Ersatz vergeblicher Aufwendungen kann der Käufer nur nach Maßgabe von Ziffer 10 verlangen.

8.5 Mängelrechte bestehen nicht bei natürlichem Verschleiß, ungeeigneter oder unsachgemäßer Verwendung, fehlerhafter Lagerung, Vermischung, Verunreinigung, Veränderung der Ware nach Gefahrübergang, Nichtbeachtung von Sicherheitsdatenblättern oder Produktinformationen oder bei sonstigen Umständen aus der Sphäre des Käufers oder Dritter.

8.6 Ansprüche des Käufers wegen Sach- und Rechtsmängeln verjähren in einem Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht für Ansprüche wegen vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung, wegen Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei Übernahme einer Garantie, nach dem Produkthaftungsgesetz, für Rückgriffsansprüche nach §§ 445a, 445b BGB sowie in den Fällen des § 438 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 BGB; insoweit gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.

 

9. Beratung, Verwendung und Produktinformationen

9.1 Anwendungs- und verfahrenstechnische Beratung sowie sonstige Auskünfte von Dr. Starke erfolgen nach bestem Wissen, jedoch unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich eine verbindliche Beratungsleistung in Textform vereinbart wird.

9.2 Der Käufer bleibt verpflichtet, die Eignung der Ware für den von ihm beabsichtigten Verwendungszweck, die Verträglichkeit mit seinen Anlagen, Materialien und Prozessen sowie die Einhaltung etwaiger öffentlich-rechtlicher Anforderungen eigenverantwortlich zu prüfen.

9.3 Sicherheitsdatenblätter, Produktinformationen, Lager-, Misch- und Anwendungshinweise von Dr. Starke sind vom Käufer zu beachten und an seine Mitarbeiter sowie nachgelagerte Abnehmer in geeigneter Weise weiterzugeben.


10. Haftung

10.1 Dr. Starke haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer von Dr. Starke ausdrücklich übernommenen Garantie oder eines ausdrücklich übernommenen Beschaffungsrisikos.

10.2 Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Dr. Starke nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertrauen darf.

10.3 In Fällen einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung von Dr. Starke auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt.

10.4 Für leicht fahrlässig verursachte mittelbare Schäden und Folgeschäden – insbesondere Produktionsausfall, Betriebsunterbrechung, entgangenen Gewinn, Nutzungsausfall, Rückruf- und Drittanspruchskosten – haftet Dr. Starke nur, soweit diese Schäden nach Art und Höhe bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbar waren.

10.5 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten von Organen, gesetzlichen Vertretern, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen von Dr. Starke. Gesetzliche Beweislastregeln bleiben unberührt.


11. Eigentumsvorbehalt

11.1 Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher gegenwärtiger und künftiger Forderungen von Dr. Starke aus der laufenden Geschäftsbeziehung mit dem Käufer Eigentum von Dr. Starke.

11.2 Der Käufer ist verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln, getrennt von anderen Waren – soweit zumutbar – zu lagern und sie gegen die üblichen Risiken angemessen zu versichern. Zugriffe Dritter, Pfändungen oder sonstige Beeinträchtigungen der Rechte von Dr. Starke sind Dr. Starke unverzüglich mitzuteilen.

11.3 Eine Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung der Vorbehaltsware erfolgt für Dr. Starke als Hersteller im Sinne des § 950 BGB, ohne dass Dr. Starke hieraus verpflichtet wird. Wird die Vorbehaltsware mit anderen Sachen verarbeitet, vermischt oder verbunden, erwirbt Dr. Starke Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswerts der Vorbehaltsware zum Wert der übrigen verarbeiteten, vermischten oder verbundenen Sachen zum Zeitpunkt der Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung.

11.4 Der Käufer ist widerruflich berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterzuveräußern. Verpfändungen und Sicherungsübereignungen sind unzulässig.

11.5 Der Käufer tritt Dr. Starke bereits jetzt alle Forderungen aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware sowie diejenigen Forderungen ab, die ihm bezüglich der Vorbehaltsware aus sonstigem Rechtsgrund gegen seine Abnehmer oder Dritte zustehen. Dr. Starke nimmt die Abtretung an. Steht Dr. Starke nur Miteigentum an der Vorbehaltsware zu, erfolgt die Abtretung anteilig entsprechend dem Miteigentumsanteil.

11.6 Der Käufer bleibt bis auf Widerruf zur Einziehung der abgetretenen Forderungen berechtigt. Dr. Starke ist berechtigt, die Einziehungsermächtigung zu widerrufen, wenn der Käufer in Zahlungsverzug gerät, seine Zahlungen einstellt, ein Insolvenzantrag gestellt wird oder sonst erhebliche Zweifel an seiner Zahlungsfähigkeit bestehen. In diesem Fall hat der Käufer Dr. Starke auf Verlangen die zur Einziehung erforderlichen Auskünfte zu erteilen, Unterlagen herauszugeben und seinen Schuldnern die Abtretung anzuzeigen.

11.7 Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist Dr. Starke nach den gesetzlichen Vorschriften berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Vorbehaltsware herauszuverlangen. Das Verlangen der Herausgabe stellt nur dann zugleich den Rücktritt dar, wenn Dr. Starke dies ausdrücklich erklärt.

11.8 Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten die gesicherten Forderungen von Dr. Starke um mehr als 10 %, wird Dr. Starke auf Verlangen des Käufers Sicherheiten nach Wahl von Dr. Starke freigeben.


12. Abtretung, Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte

12.1 Die Abtretung von Ansprüchen des Käufers gegen Dr. Starke bedarf der vorherigen Zustimmung von Dr. Starke. § 354a HGB bleibt unberührt.

12.2 Der Käufer ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind oder auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.

12.3 Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Käufer nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.


13. Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht

13.1 Erfüllungsort für Zahlungen ist Ankum. Erfüllungsort für Lieferungen ist die jeweilige Versand- oder Auslieferungsstelle von Dr. Starke, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.

13.2 Ist der Käufer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung Ankum. Dr. Starke ist jedoch berechtigt, den Käufer auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.

13.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Kollisionsrechts und unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG). Soweit Handelsklauseln vereinbart sind, gelten diese im Zweifel nach den Incoterms® 2020.


14. Schlussbestimmungen

14.1 Änderungen und Ergänzungen von Verträgen oder diesen AGB bedürfen der Textform. Der Vorrang individueller Vereinbarungen nach § 305b BGB bleibt unberührt.

14.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam, undurchführbar oder lückenhaft sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt diejenige wirksame Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt, soweit eine ergänzende Vertragsauslegung dies zulässt.

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