Allgemeine Geschäftsbedingungen


 1 Grundlegende Bestimmungen
a) Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Dr. Starke Chemische Industrie und Mineralöl GmbH, Industriestraße 6, 49577 Ankum, Deutschland - nachfolgend Anbieter genannt - und dem Kunden, welche über die Internetseite http://dr-starke.eu des Anbieters geschlossen werden. Soweit nicht anders vereinbart, wird der Einbeziehung von eigenen Bedingungen des Kunden widersprochen.

b) Verbraucher im Sinne der nachstehenden Regelungen ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer selbständigen beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit handelt.

c) Vertragssprache ist deutsch. Der vollständige Vertragstext wird beim Anbieter nicht gespeichert. Vor Absenden der Bestellung über das Online - Warenkorbsystem können die Vertragsdaten über die Druckfunktion des Browsers ausgedruckt oder elektronisch gesichert werden. Nach Zugang der Bestellung beim Anbieter werden die Bestelldaten, die gesetzlich vorgeschriebenen Informationen bei Fernabsatzverträgen und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen dem Kunden nochmals per E-Mail übersandt. Bei Angebotsanfragen, die telefonisch, per Email, per Fax oder schriftlich an den Anbieter übermittelt werden, erhält der Kunde alle Vertragsdaten im Rahmen eines verbindlichen Angebotes per Email übersandt, welche der Kunde ausdrucken oder elektronisch sichern kann.

2.  Angebote und Vertragsabschluss
a) Allen Vereinbarungen und Angeboten liegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde. Sie werden durch die Auftragserteilung oder die Annahme der Lieferung anerkannt. Sämtliche Bedingungen des Käufers, die wir nicht schriftlich anerkennen, sind für uns auch dann unverbindlich, wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.

b) Angebote sind freibleibend. Mündliche Erklärungen sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt werden.

c) Erfahren wir nach Vertragsabschluss von einer Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Käufers, sind wir berechtigt, Vorkasse d.h. die Zahlung des Kaufpreises im Voraus zu verlangen. Kommt der Käufer dem nicht nach, können wir vom Vertrag zurücktreten.

3. Beschaffenheit der Ware
Alle Muster, Proben, Analysedaten geben unverbindliche Anhaltspunkte für die durchschnittliche Beschaffenheit der Ware und beinhalten keine Garantie i.S. der §§ 443, 434, 276 BGB. Bei Zusicherung bestimmter Eigenschaften sind Abweichungen im handelsüblichen Rahmen zulässig. Bestimmte zugesagte Eingangstemperaturen gelten nur annähernd.

3. Lieferung
a) Allgemeines
Wir sind nur im Rahmen der uns tatsächlich zur Verfügung stehenden Mengen zur Lieferung verpflichtet. Bei Warenmangel sind wir berechtigt, Mengenkürzungen vorzunehmen und die zur Verfügung stehenden Mengen nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) auf alle Abnehmer zu verteilen. Hinsichtlich der nicht gelieferten Mengen sind die Parteien von ihren  Abnahme-, Liefer- und Zahlungsverpflichtungen befreit. Wir verpflichten uns, den Käufer unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit zu informieren. Wir sind verpflichtet, bereits erbrachte Gegenleistungen des Käufers unverzüglich zu erstatten.

b) Für die Feststellung der Liefermenge ist die bei der Versandstelle ermittelte Stückzahl maßgebend.

c) Gefahrtragung / Abnahme
Erfüllungsort für die Lieferung und die Abnahme ist die vereinbarte Auslieferungsstelle (Lieferstelle genannt). An der Lieferstelle geht die Gefahr an den Käufer über. Der Käufer hat vor einer Anlieferung die Kapazität seines Tanks zu ermitteln und die abzufüllende Menge genau anzugeben. Er ist für einen einwandfreien technischen Zustand des Tanks und der Messvorrichtung verantwortlich. Überlaufschäden, die entstehen, weil der Tank oder die Messvorrichtung sich in mangelhaftem technischem Zustand befinden oder weil das Fassungsvermögen oder die abzufüllende Menge von dem Empfänger ungenau angegeben worden sind, sowie Schäden, die durch Verschmutzung und / oder Vermischung in einem vom Abnehmergestellten Behälter entstehen, werden nicht ersetzt. Von uns in solchen Fällen eingeleitete Maßnahmen stellen keine Anerkenntnis der Ersatzpflicht dar.

d) Beanstandungen / Mängel
Der Käufer hat, soweit er Kaufmann ist, die Ware sofort nach Eingang zu prüfen. Beanstandungen sind unverzüglich nach der Lieferung und soweit sie nur durch besondere Untersuchung feststellbar sind, unverzüglich nach Feststellung, spätestens jedoch 14 Tage nach Lieferung schriftlich anzuzeigen. Andernfalls gilt die gelieferte Ware als im Sinne des § 377 Abs. 1 und 2 HGB genehmigt. Gewährleistungsrechte für Mängel können nur unter den weiteren Voraussetzungen geltend gemacht werden, dass der Käufer uns eine Probe der Lieferung von mindestens 2 Litern zur Verfügung stellt und die beanstandete Ware getrenntvon anderen Waren in der Umschließung zur Zeit der Abnahme gelagert ist. In allen Fällen hat der Käufer für die Wahrung etwaiger Rückgriffs-rechte gegen den Transportführer zu sorgen. Bei tatsächlichen Mängeln der gelieferten Ware verpflichten wir uns nach unserer Wahl gegenüber dem Käufer, auch gegenüber Nichtkaufleuten, den Kaufpreis herabzusetzen oder Ersatzware zu liefern. Sollte auch die mit Mängeln behaftet sein, steht dem Käufer wahlweise ein Recht auf Rückgängigmachung des Vertrages oder auf Herabsetzung des Kaufpreises zu.

e) Nebenkosten
Ist die Ware zum Zeitpunkt der Lieferung mit erhöhten oder zusätzlichen, gegenüber den dem Verkaufspreis zugrunde liegenden Nebenkostenwie Zölle, Frachten, Abgaben, Steuern und dgl. belastet, so ändert sich der Verkaufspreis entsprechend, unabhängig davon, ob die zusätzliche Belastung Ware in- oder ausländischer Herkunft betrifft. Umwegfrachten, Klein-, Hochwasser- oder Eiszuschläge können dem Preis zugerechnet werden. Für Nichtkaufleute gilt der Preisvorbehalt nicht innerhalb der Viermonatsfrist des § 11 Nr. 1 ABG-Gesetz.

f) Höhere GewaltHöhere Gewalt (z.B. Betriebsstörungen auf den Werken, Feuer, Streik, Aussperrung, Stilllegung, behördliche Maßnahmen, mangelnde Zufuhr an Rohstoffen, Behinderung in der üblichen Beschickungsart usw.) sowie andere unvorhergesehende Ereignisse, die die Lieferung — auch soweit unsere Vorlieferanten betroffen sind — verhindern, dauernd oderendgültig unmöglich machen oder erschweren, berechtigen uns zu Preiszuschlägen und / oder zum vollen oder teilweisen Vertragsrücktritt ohne Verpflichtung zum Schadensersatz. Wir werden solche Störungen unverzüglich dem Käufer mitteilen. Bereits geleistete Gegenleistungen des Käufers werden wir unverzüglich erstatten.

g) Steuerhaftung
Der Käufer garantiert bei steuerbegünstigten Lieferungen das Vorliegender entsprechenden rechtlichen Voraussetzungen und die Einhaltung der mineralölsteuerlichen Vorschriften. Der Käufer stellt uns insoweit von allen fiskalischen Ansprüchen frei, auch wenn er bzw. ein Nacherwerber keinen unmittelbaren Besitz an der Ware erlangt.
h) Sicherheitsvorschriften
Bei Selbstabholung haftet der Käufer für die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften und stellt uns insoweit von allen Schadensersatzansprüchen, insbesondere solchen gemäß § 1542 RVO, frei. Die Verantwortung für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen für den Transport von Waren liegt allein beim Käufer oder seinen Beauftragten. Der Käufer ist für entsprechende Belehrungen seiner Beauftragten verantwortlich.

4. Haftung
Schadensersatzansprüche des Käufers, die auf leicht fahrlässiger Verletzung unserer vertraglichen oder gesetzlichen Pflichten beruhen, sind ausgeschlossen. Schadensersatzansprüche des Käufers wegen Verzug oder Unmöglichkeit sind, außer im Fall der groben Fahrlässigkeit, der Höhe nach auf den Kaufpreis des verzögerten oder ausgebliebenen Teils unserer Lieferung beschränkt. Ist ein Schaden grob fahrlässig verursacht worden, so ist unsere Haftung auf den als Folge dieser Pflichtverletzung vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die Haftung für Personenschäden nach dem Produkthaftungsgesetz der Bundesrepublik Deutschlandbleibt unberührt.

5. Umschließung
Bei Lieferung in Käufers Umschließung (z.B. Tank) sind diese auf Rechnung und Gefahr des Käufers füllfertig und in einwandfreiem Zustand termingerecht an die Lieferstelle zu bringen. Wir sind nicht verpflichtet, Käufers Umschließung vor Befüllung auf Eignung zu prüfen.

a) Tankzugversand
Der Käufer ist verpflichtet, Tankzüge unverzüglich nach Eintreffen zu entleeren. Bei Verzögerung werden die tariflich festgelegten Kosten berechnet. Lieferungen im Tankwagen setzen genügend befestigte Zufahrtswege, ausreichende Aufnahmebehälter und technisch einwandfreie, den Sicherheitsvorschriften entsprechende Abfüllvorrichtungen voraus. Die Tankzugentladung obliegt dem Empfänger und fällt in seinen Haftungsbereich. Sofern Tankzugfahrer bei der Entladung mitwirken, gelten sie als Erfüllungsgehilfen des Empfängers.

6. Beratung
Auskünfte über Verarbeitungs- und Anwendungsmöglichkeiten unserer Erzeugnisse, technische Beratungen erfolgen nach bestem Wissen, sind jedoch unverbindlich und schließen jegliche Haftung aus, soweit dies im Rahmen der Rechtsordnung zulässig ist.

7. Eigentumsvorbehalt / Forderungsabtretung
Die Ware bleibt bis zur völligen Bezahlung sämtlicher — bei Kaufleutenauch bezüglich künftig entstehender — Forderungen einschließlich des zu unseren Gunsten bestehenden Saldos bei laufender Rechnung unser Eigentum. Der Eigentumsvorbehalt erlischt weder durch Vermischung noch durch Verarbeitung; vielmehr erwerben wir hierbei Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den anderen Waren. Der Käufer ist zum Weiterverkauf der Vorbehaltsware nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr berechtigt, eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung ist ihm nicht gestattet. Im Falle des Zahlungsverzuges sind wir berechtigt, die Ware auf Kosten des Käufers abzuholen, welcher hiermit auf Einwendungen und Gegenansprüche verzichtet und jetzt schon den Zugang zu seinen Lagerräumen und Tankeinrichtungen sowie Einsicht in die Bücher gestattet. Forderungen des Käufers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt dieser bereits jetzt an uns ab, wir nehmen die Abtretung an. Der Käufer ist zur Einziehung der Forderungen im ordnungsgemäßen Geschäftsgang ermächtigt, solange er seinen Zahlungsverpflichtungen vereinbarungsgemäß nachkommt. Auf unser Verlangen ist er verpflichtet, seine Vertragspartner unverzüglich von der Abtretung zu unterrichten, soweit wir das nicht selbst tun. Wir werden die uns zustehenden Sicherungen nach unserer Wahl insoweit freigeben, als deren Wert die zu sichernden Ansprüche um 25% übersteigt. Nach Befriedigung aller unserer Ansprüche geht das Eigentum an der Vorbehaltsware auf den Käufer über und stehen ihm die abgetretenen Forderungen zu.

8. Zahlung
Zahlungen sind ohne Abzug zum vereinbarten Termin zu leisten. Bei Überweisung gilt der Tag der Gutschrift. Wir können eingehende Zahlungen nach freier Wahl verrechnen. Der Käufer kann wegen etwaiger Gegenansprüche seine Leistung nicht verweigern oder zurückhalten, soweit er Kaufmann ist. Bei Zahlungsverzug werden ab Fälligkeit Verzugszinsen mit 3% über dem Leitzins berechnet.

9. Datenschutz
Wir sind berechtigt, die im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung erhaltenen Daten über den Käufer, gleich ob diese vom Käufer oder von Dritten stammen, im Sinne des Datenschutzgesetztes zu verarbeiten.

10.Gerichtsstand
Gerichtsstand ist, wenn der Käufer Vollkaufmann ist, für alle aus dem Vertragsverhältnis sowie über sein Entstehen über seine . Der Käufer, der nicht Vollkaufmann ist, kann an diesem Gerichtsstand verklagt werden, wenn er keinen inländischen Wohnsitz oder Aufenhaltsort hat oder ein solcher bei Klageerhebung nicht bekannt ist. Das Vertragsverhältnis unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland, jedoch unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen vom 11.04.1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf. Handelsübliche Klauseln sind im Zweifel nach den jeweils geltenden Incoterms auszulegen.

Stand: September 2013

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